Diese Frage wird derzeit unterschiedlich beantwortet:
Das Innenministerium als Kommunalaufsicht für die Stadt Schleswig sagt "nein". Dabei beruft sich das Innenministerium auf einen Erlass von 1991. Damals wurde festgelegt, dass in den Hauptsatzungen der Kommunen nicht festgeschrieben werden darf, dass auch Männer beraten werden.
Die Ratsversammlung der Stadt Schleswig möchte nun aber genau dies in der Hauptsatzung verankern und hat dieses zweimal beschlossen.
Als Bürgermeister muss ich den Anweisungen der Kommunalaufsicht Folge leisten. Daher musste ich den Ratsbeschluss von Dienstag offiziell für diesen Punkt beanstanden. Folge: es läuft auf einen Rechtstreit zwischen Innenministerum, Kommunalaufsicht und Stadt Schleswig hinaus.
Meine Meinung:
Zunächst: ich bin an die Anweisungen des Innenministeriums gebunden. Doch meine ganz persönliche Meinung ist, dass die Beratung von Männern mit aufgenommen werden sollte in die Hauptsatzung. Seit 1991 hat sich so manche Blickrichtung erheblich geändert. und: die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Schleswig berät immer schon auch Männer. Auch wenn es in der Hauptsatzung nicht verankert ist. Doch es macht Sinn: Gleichstellungsbeauftragte sind keine Frauenbeauftragte. Unser Grundgesetz besagt, dass Männer und Frauen gleich zu behandeln sind. Warum also bei der Beratung unterscheiden? Auch Männer sollen/können typische bisher von Frauen ausgeübte Berufe ergreifen. Wenn da eine Beratung notwendig ist, warum nicht? Zumal es ja tatsächlich schon praktiziert wird. Was vor 20 Jahren noch galt, kann heute ganz anders gesehen werden. Ich bin für eine Beratung von Frauen und Männern durch die Gleichstellungsbeauftragte.
Ich werde nun mit dem Innennministerium sprechen und versuchen einen Rechtsstreit zu vermeiden, der dem Steuerzahler viel Geld kosten würde. Ich bin da zuversichtlich!




